Familienfreundliches Unternehmen
 
 
Behindertenfreundliches Unternehmen
 
 
 

Die Auswahl des Krankentransportunternehmens ist von den wenigen Fällen abgesehen, in denen Auftraggeber das Krankenhaus ist, an sich Sache des Patienten.

Dies liegt für die Privatversicherten und nicht versicherten Patienten auf der Hand, denn sie schließen jeweils mit den Leistungserbringern selbst einen Vertrag.

Aber auch die Gesetzlich Versicherten haben das Recht, ein Krankentransportunternehmen auszuwählen.

Das Sach- oder Naturalleistungsprinzip, das sonst in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, fand nach bisher geltendem Recht für die hier in Rede stehenden Leistungen keine Anwendung.